(Rauhenzell/Oberallgäu) Diese Frage stellten sich rund 30 Jugendwarte und Betreuer der Kreisjugendfeuerwehr Oberallgäu auf ihrer diesjährigen Frühjahrssitzung. In seinem Fachvortrag zeigte Referent Matthias Berkemann-Müermann vom Kreisjugendring Oberallgäu anhand von praktischen Beispielen die rechtliche Situation über die Aufsichtspflicht eines Jugendleiters gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung in den Jugendfeuerwehren werden oftmals in den Gruppen auch Freizeitaktivitäten zur Teambildung und Festigung der Gemeinschaft durchgeführt.
Gerade auch hier kommt es darauf an, der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Aufsichtspflicht die notwendige Bedeutung beizumessen. Anhand von konkreten Übungsbeispielen, wie zum Beispiel die Durchführung einer hochalpinen Bergtour in den Allgäuer Alpen vom Waltenberger Haus über den Heilbronner Weg zur Kemptner Hütte, erarbeiteten so die Jugendwarte gemeinsam die notwendigen Stufen zur Beurteilung der möglichen Gefahren und das Einhalten der Aufsichtspflicht.
Dies beginnt bereits mit der Pflicht zur Information, d.h. der Jugendleiter setzt sich mit der konkreten Situation vor Ort auseinander, oder auch die Eltern und Jugendlichen sind über das Vorhaben zu unterrichten. Der Jugendleiter muss aber auch Überwachen und die Gefahren oder die Situation immer wieder kontrollieren. Was machen seine jungen Feuerwehranwärter? Notfalls ist aber auch einzugreifen um Schaden jeglicher Art zu verhindern.
In der Rechtssprechung wird die "erforderliche Sorgfaltspflicht" genannt, die die verantwortlichen Jugendwarte zu erfüllen haben. Im schlimmsten Falle würde eine Verletzung dieser zu strafrechtlichen, zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Was ist also dran, an der oft geäußerten Befürchtung, als Aufsichtspflichtiger würde man leicht mit einem Bein im Gefängnis stehen? Nicht allzu viel, wie die Jugendwarte im Vortrag erfahren konnten. Entscheidend ist, sich im Vorfeld ausreichend Gedanken zu machen und sich mit dem geplanten Vorhaben verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen, so Matthias Berkemann-Müermann abschließend in seinem Referat.
Die sehr schwierige Bergtour über den Heilbronner Weg hätten die Jugendwarte aufgrund des großen Gefahrenpotentials mit ihren Jugendlichen nicht durchgeführt.
(Weitere Informationen hierzu im internen Downloadbereich der Jugendwarte!)
Anschließend informierte Kreisjugendfeuerwehrwart Hubert Speiser die Jugendwarte und Jugendsprecher über aktuelle Termine und Neuigkeiten aus der Jugendfeuerwehr.