Zeltlager

 

png Logo JFW-200x20127.05.2013: Zeltlagerplätze in die Turnhallen verlegt 

 

Aufgrund der Wetterprognose mit kühlem und regnerischen Wetter wurde das Zeltlager des 10. Landes-Jugendfeuerwehrtag in die Turnhallen des Schulzentrums verlegt. Dort können wir zum Schutz der Gesundheit aller Jugendlichen feste Quartiere ermöglichen. Wir bitten daher um euer Verständnis!

 

  


Anlässlich des 10. Landes-Jugendfeuerwehrtages gibt es ein Zeltlager für alle interessierte Jugendfeuerwehren des Landes Bayern. Neben der Teilnahme am offiziellen Programm des Landes-Jugendfeuerwehrtages besteht die Möglichkeit Oberstdorf und die Umgebung zu entdecken. Ein umfangreiches Freizeitprogramm lässt keine Langweile aufkommen. Knüpfe Kontakte und Freundschaften zu anderen Jugendlichen aus ganz Bayern. Sei dabei und lerne die Vielfalt unserer Jugendfeuerwehren kennen.

  

1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehranwärter der Jugendfeuerwehren des Landes Bayern, sowie Gästegruppen aus dem In- und Ausland auf Einladung der Jugendfeuerwehr Bayern. 

  

2. An- und Abreise 

Die Anreise ist für alle Teilnehmer am Donnerstag, den 30. Mai 2013, in der Zeit von 13.00 Uhr bis spätestens 14.30 Uhr.Der Zeltplatz ist am Samstag, den 01. Juni 2013 bis spätestens 13.00 Uhr zu räumen. Für die An- und Abreise ist jede Jugendgruppe selbst verantwortlich.

Parkplätze für PKW und Busse/Feuerwehrfahrzeuge (unbewacht) stehen am Parkplatz P1 in unmittelbarer Nähe zum Lagergelände in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

  

3. Betreuung

Die Verantwortung über die Teilnehmer während des Zeltlagers sowie des 10. Landes-Jugendfeuerwehrtages 2013 obliegt dem jeweils zuständigen Betreuer der Jugendgruppe.

  

4. Verpflegung und Teilnehmerbeitrag

Für die Verpflegung, die am Donnerstag mit dem Abendessen beginnt und am Samstag mit dem Mittagessen endet, wird von der Lagerleitung gesorgt. Alkoholfreie Getränke können am Lagergelände erworben werden. Sonderverpflegung (z.B. vegetarische Kost, muslimische Kost) ist auf der Anmeldung entsprechend anzugeben.

 Für die Teilnahme am Zeltlager ist pro Person ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 49,00 EUR zu entrichten. Im Teilnehmerbetrag sind dabei folgende Leistungen enthalten: 

 

ü  Verpflegung, beginnend am Donnerstag mit dem Abendessen und endend am Samstag mit dem Mittagessen (inkl. eines Getränks mittags und abends)

ü  Bereitstellung Zeltlagerplatz

ü  Große Eröffnungsfeier „Feuer und Flamme“ für die Jugendfeuerwehr mit Live-Konzert in der Erdinger Arena

ü  Sonnenuntergangsfahrt mit der Nebelhornbahn Oberstdorf

ü  Eisparty „Feuer und Eis“ im Eissportzentrum Oberstdorf mit Eisdisco, Eislaufshoweinlage, Eisstockschießen usw.

ü  Zahlreiche Vergünstigungen im begleitenden Freizeitprogramm z.B. mit kostenlosem Eintritt in das Heimatmuseum, in das Naturbad Freibergsee, in das Moorschwimmbad Oberstdorf sowie Sonderpreise für Besichtigung Skiflugschanze, Klettergarten, Söllereckrodel, Eintritt Oberstdorf Therme usw.

ü  Hochwertiger Salewa Landes-Jugendfeuerwehrtag-Rucksack im Wert von 100 EUR

ü  sonstige Nebenkosten

 

Der 10. Landes-Jugendfeuerwehrtag wird auch durch Mittel der Jugendfeuerwehr Bayern, des Bezirksfeuerwehrverbandes Schwaben, der Bezirks-Jugendfeuerwehr Schwaben, des Kreisfeuerwehrverbandes Oberallgäu, der Kreis-Jugendfeuerwehr Oberallgäu, des Landkreises Oberallgäu und der Marktgemeinde Oberstdorf sowie zahlreicher Sponsoren und Partner gefördert. Diese Zuschussmittel sind in der Berechnung des Teilnehmerbeitrages bereits berücksichtigt.

Es wäre angebracht, wenn die betreffende Feuerwehr oder die zuständige Kommune den Teilnehmerbeitrag ganz oder teilweise übernimmt, da es sich um eine jugendpflegerische Maßnahme handelt.

   

5. Ausrüstung

Zelte und Ausrüstung sind selbst mitzubringen! Seitens der Lagerleitung können keine Feldbetten zur Verfügung gestellt werden! Es wird empfohlen, sich rechtzeitig z.B. mit dem zuständigen örtlichen BRK in Verbindung zu setzen, die auch Zelte vorhalten. Es steht für jede Gruppe standardmäßig eine Parzelle von ca. 35m² je 10 Teilnehmer zur Verfügung, bei Bedarf kann eine weitere Parzelle gebucht werden. 

Als persönliche Ausrüstung wird empfohlen mitzunehmen: Luftmatratze oder Liege, Decken, Schlafsack, Sportbekleidung, Trainingsanzug, feste Schuhe, Wanderbekleidung, Waschzeug, Taschenlampe, Toilettenpapier, Nässeschutzkleidung.

Für den Festumzug mit Einzug in die Erdinger Arena zur Eröffnungsfeier ist, falls vorhanden, das Vereinsschild oder der Jugendfeuerwehrwimpel von jeder Jugendfeuerwehr selbst mitzubringen. Es wird gebeten, unbedingt auf ordentliche Dienstbekleidung zu achten. Das bedeutet, dass der Übungsanzug der DJF (nach DJF-Bekleidungsrichtlinie) zu tragen ist!

Für die Eislaufveranstaltung bitte nach Möglichkeit eigene Schlittschuhe mitbringen, da nur ein begrenztes Angebot von Leihschlittschuhen zur Verfügung steht.

 

6. Lagerbereich und Lagerordnung

Das Lagergelände umfasst das Gelände des Schulzentrums Oberstdorf mit Mittelschule und Gertrud-von-le-Fort Gymnasium. Der angrenzende Sportplatz wird als Wettbewerbsplatz genutzt und darf nur während des Wettbewerbs im abgegrenzten Zuschauerbereich betreten werden. Wasch- und Duschgelegenheiten sind vorhanden. Teller, Besteck usw. werden gestellt. Die Verpflegung findet in der Aula der Mittelschule statt.

Die Lagerordnung ist für alle Teilnehmer und Personen, die sich im Lager befinden, bindend. Im gesamten Lagerbereich ist der Genuss von Alkohol nicht gestattet.  

   

7. Meldeschluss

Die Anmeldung der Teilnehmer hat bis spätestens 16. April 2013 mit den im Downloadbereich bereitgestellten Unterlagen zu erfolgen.

  

Die komplette Ausschreibung zum Zeltlager, die Lagerordnung, der Speisenplan und das komplette Programm befinden sich ebenfalls im Downloadbereich.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!

 

 

 

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